Sportbusiness/17.11.2020

Bioabbaubar: Das Hohenstein-Siegel für biologisch abbaubare Produkte

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Die meisten Produkte landen am Ende ihrer Nutzungsphase im Hausmüll. Um sicher zu gehen, dass Produkte biologisch abbaubar sind, hat das Hohenstein Institut ein Siegel zur Bioabbaubarkeit entwickelt.

Biologisch abbaubare Textilprodukte sollen sich im Boden restlos auflösen.

Das Label zur Biodegradation gibt es seit 2015 und gewinnt bei der Beurteilung von nachhaltigen Textilien zunehmend an Bedeutung. Denn Unternehmen müssen nicht nur bei der Herstellung ihrer Produkte verantwortlich handeln, sondern in Zukunft auch verstärkt bei ihrer Entsorgung. Biologisch abbaubare Textilprodukte sollen sich im Boden restlos auflösen und Rückstände aus Färbe- oder Veredelungsprozessen keinen negativen Einfluss auf die Umwelt haben. Aber das trifft nicht auf jedes Produkt aus Naturfasern zu. Viele Textilien werden mit so vielen Chemikalien ausgerüstet, dass sie sich biologisch nicht schadstofffrei abbauen – auch wenn sie eigentlich nur aus Baumwolle bestehen. Um Textilherstellern hier Klarheit zu verschaffen hat das Institut Hohenstein ein Siegel herausgebracht, das die biologische Abbaubarkeit von Textilprodukten im Boden prüft und bewertet.

Langzeittest im Erdboden

Hohenstein sieht sich ganz genau an, was beim Verrotten im Erdboden verschiedener faserbasierter Materialien alles passiert – wie schnell bzw. wie langsam sie sich auflösen, was von ihnen übrigbleibt. Der Test dauert je nach Material und Fragestellung in der Regel zwischen vier Wochen und zwölf Monaten und kann wahlweise unter definierten Laborbedingungen oder unter praxisrelevanten Freilandbedingungen durchgeführt werden. Geprüft wird in standardisierter Versuchserde unter aeroben Bedingungen, wobei die biologische Aktivität anhand verschiedener Parameter wie Temperatur, Bodenfeuchte, chemischer Sauerstoffbedarf, Bodenatmung etc. überwacht wird.
Am Ende der Versuche wird anhand dessen, was an Material noch übrig ist, die Abbaurate des Produkts ermittelt sowie die Umweltverträglichkeit bzw. –belastung. Diese wird über ökotoxikologische Untersuchungen oder chemische Analysen ermittelt.

Um ein Label oder Zertifikat zu erhalten, muss ein Abbau von mindestens 90 Prozent nach zwölf Monaten nachweisbar sein. Zudem müssen die Rückstände ökologisch unbedenklich sein.