Sportbusiness/22.12.2017

IOC und DOSB: Lockerung der Werberichtlinien für Olympia

Wir benötigen Ihre Zustimmung, um die Bewertungsfunktion zu aktivieren!

Diese Funktion ist nur verfügbar, wenn eine entsprechende Zustimmung erteilt wurde. Bitte lesen Sie die Details und akzeptieren Sie den Service, um die Bewertungsfunktion zu aktivieren.

Bewerten
Merken

Gute Nachrichten für die deutschen Sportler und ihre Sponsoren: Auf Druck des Bundeskartellamts haben das Internationalen Olympischen Komitee (IOC) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) das sehr strenge Werbeverbot während der Olympischen Spiele gelockert. Die Änderungen gelten schon für Pyeongchang 2018.

Pyeongchang Masskottchen
Die Werberichtlinien für die Olympischen Spiele werden gelockert

Athleten dürfen nun zum Beispiel Inhalte von IOC, Team Deutschland oder DOSB teilen oder retweeten. Diese Inhalte dürfen die Sportler auch mit Grußbotschaften an Sponsoren versehen.

Umgekehrt wird es Sponsoren erlaubt – unter bestimmten Voraussetzungen – Gruß- und Gratulationsbotschaften zu posten, die mit Olympia in Zusammenhang stehen. Nach Angabe des Bundeskartellamts soll auch die Liste von olympischen Begriffen – die vom IOC geschützt sind – wesentlich „enger gefasst“ werden.

Bisher waren den Olympia-Sportlern und ihren Sponsoren während der sogenannten „Frozen Period“ Werbemaßnahmen komplett untersagt. Die „Frozen Period“ gilt ab neun Tage vor der Eröffnung von Olympischen Spielen bis drei Tage nach der Abschlussfeier. Allerdings gelten die Lockerungen – auf die sich IOC und DOSB geeinigt haben – nur für Werbemaßnahmen, die sich auf den deutschen Markt beziehen. Außerdem sind sie laut Kartellamt ein vorläufiger „Markttest“.

IOC bisher: während Olympischer Spiele keine Werbung

Die bisherige Vorgabe des IOC lautet: „Kein Wettkampfteilnehmer, Team-Offizieller oder Betreuer darf seine Person, seinen Namen, sein Bild oder seine sportliche Leistung während der Olympischen Spiele für Werbezwecke einsetzen, außer die IOC-Exekutive genehmigt dies."

Die gelockerten Richtlinien von IOC und DOSB sollen jetzt Verbänden und Athleten zur Stellungnahmen vorgelegt werden. Jedoch soll eine vorläufige Version bereits zu den Winterspielen im Februar angewendet werden, hieß es seitens des Kartellamts.

Laut Sportinformationsdienst waren die Reaktionen unter den Athleten positiv: DOSB-Athletensprecherin Silke Kassner sagte dem SID: „Wir werden die Regelungen eingehend überprüfen und dann feststellen, ob sie die Bedürfnisse der Athleten ausreichend berücksichtigen."