ISPO.com Logo
Autor:
ISPO.com

Gute Nachricht für Online-Händler

Patentamt löscht Wortmarke „Black Friday“

Der „Black Friday“ ist ein Feiertag für den Online-Handel. Die Händler mussten allerdings bisher damit rechnen, für die Verwendung des Begriffs abgemahnt zu werden. Das könnte sich nun allerdings ändern nach einer Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Bald darf wohl sorgenfrei für den schwarzen Freitag geworben werden.
Bald darf wohl sorgenfrei für den schwarzen Freitag geworben werden.

Die Black Friday GmbH zog in Deutschland bisher großen Ärger der Online-Händler auf sich. Denn seit Oktober 2016 ist sie die offizielle Lizenznehmerin der Super Union Holdings Ltd. – und diese aus Hongkong stammende Firma wiederum ist Inhaberin der im Dezember 2013 eingetragenen deutschen Wortmarke „Black Friday“. Die Wortmarke ist damit unter anderem für die Werbung markenrechtlich geschützt.

Was für den Online-Händler heißt: Wirbt er für den schwarzen Freitag mit Rabattaktionen, muss er damit rechnen, dass er abgemahnt wird und eine Unterlassungserklärung abgeben muss. Und falls er das nicht tut, kann Super Union Holdings Ltd. gerichtlich gegen ihn vorgehen. Das scheint sich nun allerdings zu ändern, die Online-Händler atmen auf.

ISPO - Perspectives of Sports & Outdoor
Frau liegt mit Tennisschläger in der Hand auf dem Boden
Mut zum Risiko, zum Abenteuer oder einfach zu neuen Wegen: Wer einmal in die Welt des Sports und Outdoor-Lebens eintaucht, will sie nicht mehr missen. Wir von ISPO.com lieben diese Welt und wollen dich einmal im Monat mitnehmen - auf eine ganz besondere Reise. Mit vollem Fokus auf ein Thema und auf den Punkt gebracht entführen wir dich mit unserem Editorial Letter von ISPO - Perspectives of Sports & Outdoor in eine Welt, die so spannend wie einzigartig ist.

Bekanntheit des Begriffs „Black Friday" der Grund für Änderung

Denn die Zeitschrift Textilwirtschaft berichtet zumindest bereits, dass das Deutsche Patent- und Markenamt den Forderungen nun stattgegeben hat, die Eintragung der Wortmarke Black Friday solle entfernt werden.

Grund dafür ist die Bekanntheit des Begriffs, Verbraucher hätten ihn schon vor der markenschutzrechtlichen Eintragung gekannt und Handelsunternehmen hätten ihn zuvor auch schon verwendet. Da Super Union Holdings die Entscheidung des Patent- und Markenamtes noch anfechten kann und auch bereits angekündigt hat, Rechtsmittel einzulegen, darf „Black Friday“ derzeit allerdings auch weiterhin nicht verwendet werden.

Mit einer endgültig rechtskräftigen Entscheidung ist nicht vor 2019 zu rechnen. 

Artikel teilen
ISPO.com Logo
Autor:
ISPO.com