
Seit dem 2. April gilt in Deutschland der sogenannte "Basisschutz". Seitdem gibt es für die deutschen Skigebiete keine Nachweispflicht mehr. Es können also alle Personen unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus ohne Testnachweis die Skigebiete in Deutschland nutzen. Auch die generelle Maskenpflicht in Innenräumen, etwa in Seilbahnen oder Hotels, besteht nicht mehr.
In Hotspot-Regionen sind je nach Bundesland Abweichungen möglich.
Seit dem 5. März sind in Österreich fast alle Coronamaßnahmen aufgehoben. In Skigebieten, Hotels und Restaurants gilt seitdem keine Nachweispflicht mehr. Seit dem 24. März gilt jedoch bis vorläufig 16. April wieder eine Maskenpflicht in allen öffentlichen Innenräumen, also auch in Seilbahnen, Restaurants und Hotels.
Apres-Ski-Locations sind ohne Einschränkungen und Sperrstunde wieder offen.
Bei der Einreise nach Österreich gilt die 3G-Regelung. Kinder unter 12 Jahren sind bei Einreise mit einem Erwachsenen von der Testpflicht befreit.
Ab dem 3. März gilt Österreich nicht mehr als Hochrisikogebiet. Dann ist eine quarantänefreie Rückreise nach Deutschland auch für Ungeimpfte wieder möglich. Es gilt allerdings immer noch die 3G-Pflicht für die Wiedereinreise nach Deutschland für Personen ab 6 Jahren.
Zum Skifahren gilt in der Schweiz derzeit keine generelle Nachweispflicht. Auch Ungeimpfte können in den Schweizer Skigebieten auf die Piste.
Hotels und Restaurants sind ohne Nachweispflicht sowie ohne Maskenpflicht zugänglich. Auch in Seilbahnen und in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt seit dem 1. April keine Maskenpflicht mehr.
Auch für die Einreise in die Schweiz gelten seit dem 17. Februar keinerlei Beschränkungen oder Nachweispflichten mehr.
Ab dem 3. März gilt die Schweiz nicht mehr als Hochrisikogebiet. Dann ist eine quarantänefreie Rückreise nach Deutschland auch für Ungeimpfte wieder möglich. Es gilt allerdings immer noch die 3G-Pflicht für die Wiedereinreise nach Deutschland für Personen ab 6 Jahren.
Seit dem 14. März gilt in Frankreichs Skigebieten keine Nachweispflicht mehr. Sowohl am Lift als auch in Hotels oder Restaurants gibt es keine Zulassungsbeschränkungen mehr.
In geschlossenen Seilkabinen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen gilt eine Maskenpflicht (keine FFP2-Pflicht). In Innenräumen von Hotels oder Restaurants gilt keine Maskenpflicht mehr.
Bei der Einreise nach Frankreich ist ein 3G-Nachweis nötig (bei Testung entweder PCR- oder Antigen-Test). Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Test.
Seit dem 3. März gilt Frankreich nicht mehr als Hochrisikogebiet. Es ist eine quarantänefreie Rückreise nach Deutschland auch für Ungeimpfte wieder möglich. Es gilt allerdings immer noch die 3G-Pflicht für die Wiedereinreise nach Deutschland für Personen ab 6 Jahren.
In Italiens Skigebieten ist kein 3G-Nachweis mehr nötig. Es gilt allerdings eine FFP2-Maskenpflicht für alle ab 6 Jahren. Zudem ist die Kapazität von Seilbahnen auf 80 Prozent reduziert.
In Hotels und Innenräumen gelten je nach Provinz unterschiedliche Zugangsregeln. Hier empfiehlt es sich, die Regelungen beim Hotel selbst zu überprüfen oder nachzufragen.
Für die Einreise nach Italien ist für geimpfte und genesene EU-Bürger seit dem 1. Februar kein zusätzlicher negativer Test mehr nötig. Ungeimpfte benötigen weiterhin einen negativen Test (maximal 48 Stunden alter Antigen- oder maximal 72 Stunden alter PCR-Test) und müssen sich zusätzlich - auch bei negativem Test - in eine fünftägige Quarantäne begeben.
Italien wird vom Auswärtigen Amt seit dem 28. Februar nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Somit gilt bei der Einreise nach Deutschland aus Italien nur noch die 3G-Regel für Personen ab 6 Jahren. Ungeimpfte müssen sich nach einer Rückkehr aus Italien nicht mehr in Quarantäne begeben.