Fitness/14.05.2020

Gutachten: Öffnung von Fitnessstudios vertretbar

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Fitnessstudios gehören zu den öffentlichen Einrichtungen, die wegen der Corona-Pandemie auch nach den ersten Lockerungen vielerorts noch geschlossen bleiben. Ein Gutachten kommt nun zum Ergebnis, dass eine verantwortungsvolle Wiedereröffnung möglich ist - und gibt Betreibern einen 5-Punkte-Plan an die Hand.

Anaerobes Training an der Rudermaschiene im Fitnessstudio
Ein Gutachten hält die Öffnung von Fitnessstudios für vertretbar.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen Fitnessstudios in diesen Tagen nach über zwei Monaten des Corona-Lockdowns mancherorts wieder öffnen – allerdings noch längst nicht überall: So sind Studios in Nordrhein-Westfalen sowie in Österreich und der Schweiz unter Hygieneauflagen wieder geöffnet. In Bayern oder Baden-Württemberg bleiben sie noch bis voraussichtlich Juni geschlossen. Eine komplette Übersicht über den Stand in den einzelnen Bundesländern gibt es hier.

Allein in Deutschland erfreut die Öffnungen der Studios unter strengen Hygienemaßnahmen nicht nur die 11,66 Millionen Studiomitglieder sondern vor allem die 217.000 Beschäftigten des Fitnessmarktes, die derzeit beinahe komplett in Kurzarbeit tätig sind.
 

Gutachten schlägt 5-Punkte-Plan zur Wiedereröffnung vor

Der Deutsche Industrieverband für Fitness und Gesundheit (DIFG) appelliert unter dem Hashtag #GesundheitBrauchtFitness an die Bundesregierung, die Bundesländer und ihre Minister, die Fitnessstudios in Deutschland zeitnah zum Wohle der körperlichen und mentalen Gesundheit mit bundesweit einheitlichen Standards und höchstmöglicher Sicherheit zu öffnen.

Ein gemeinsames Gutachten der TU München und der IST Hochschule Düsseldorf bestätigt nun, dass eine verantwortungsvolle Wiedereröffnung der Fitnessstudios unter Einhaltung eines wissenschaftlich fundierten Maßnahmenkonzepts möglich ist.

Dazu stellte das Gutachten einen 5-Punkte-Plan zur Wiedereröffnung vor:

  • Punkt 1: Schulung der Fitnessstudio-Mitarbeiter
  • Punkt 2: Information von Mitgliedern
  • Punkt 3: Anpassung des Fitnessstudio-Betriebs
  • Punkt 4: Schutz der COVID-19 Risikogruppen
  • Punkt 5: Prozedurplanung bei positivem Corona-Befund

Um eine konkrete Umsetzung des Plans zu erleichtern, haben die Gutachter ergänzend eine Checkliste für Betreiber von Fitnessstudios erarbeitet.

Fitnessstudio hilft Psyche in Corona-Zeiten

Auch wenn die Infektionskrankheit Covid-19 derzeit die Schlagzeilen beherrscht, sollte man nicht aus dem Blick verlieren, dass die anderen Krankheiten, die durch Bewegungsmangel entstehen, ebenfalls weiter existieren", erklärt Ralph Scholz, 1. Vorsitzender des Deutschen Industrieverbands für Fitness und Gesundheit (DIFG) im Gespräch mit ISPO.com. Bei dem Bestreben, Menschen insgesamt gesund zu halten, spielen Fitnessstudios seit Jahren eine zentrale Rolle. Genauso wichtig ist aber, dass den Fitnessstudios – speziell was den Infektionsschutz betrifft – eine Vorbildfunktion zukommt und sie dieser auch gerecht werden müssen. Menschen gehen ins Fitnessstudio, um gesund zu bleiben, sie gehen nicht hin, um sich Infektionsrisiken auszusetzen. Das sollte man immer im Hinterkopf behalten.

Zum Ergebnis, dass Fitness-Clubs während der Pandemie Lebensqualität und sozialen Frieden steigern können, kommt auch eine Untersuchung von Prof. Dr. Niels Nagel und Anna Lisa Martin-Niedecken. Demnach können die negativen Auswirkungen der Pandemie auf die psychosoziale Gesundheit durch regelmäßige körperliche Aktivität wie Kraft- und Ausdauertraining unter sicheren Rahmenbedingungen nachweislich positiv eingedämmt werden. Fitnessstudios bieten demnach „im Vergleich zu anderen Settings Vorteile in Bezug auf die Compliance“.