Derzeit ist eine vom Auswärtigen Amt ausgesprochene coronabedingte Reisewarnung für rund 160 Länder gültig. Betroffen sind alle Staaten, außer EU-Mitglieder, Assoziierte des Schengen-Abkommens sowie Großbritannien. Bei den von der Reisewarnung betroffenen Länder solle von allen nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland abgesehen werden.
Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts wird diese pauschale Reisewarnung ab dem 1. Oktober nicht mehr gelten. Stattdessen wird dann weltweit ein einheitliches System für Reisewarnungen und -hinweise, das die Covid-19-Risiken zum Ausgangspunkt hat, angewendet. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch.
- Für Länder, die als Risikogebiet ausgewiesen sind, somit die überwiegende Mehrzahl von Drittstaaten - das heißt, alle Staaten außerhalb der EU, der Schengen-assoziierten Staaten und des Vereinigten Königreichs - gilt die Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen grundsätzlich fort.
- Für Länder, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten werden, sofern für diese Länder Einreisebeschränkungen nach Deutschland gelten oder diese Länder umgekehrt Einreisebeschränkungen aus Deutschland beschlossen haben. Auch die Gesamtschau der Lage im jeweiligen Land (zum Beispiel Ausstattung Gesundheitssystem, bisheriger Umgang mit Infektionsherden) wird dabei berücksichtigt.
- Für alle anderen Länder gilt: Reisende werden um besondere Vorsicht gebeten.
Die Entscheidung über eine Einstufung eines Landes als Risikogebiet trifft das Robert-Koch-Institut basierend auf einer Betrachtung der Infektionszahlen und einer qualitativen Bewertung.