Als Aussteller können zugelassen werden:
- alle inländischen Hersteller,
- alle ausländischen Hersteller oder deren deutsche Niederlassungen,
- Generalimporteure,
- von Herstellern autorisierte Fachhändler oder Dienstleistungsunternehmen,
- Firmen, die von einem Herstellerwerk autorisiert sind, dessen Erzeugnisse auszustellen.