Die Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit (CS3D) wurde nach intensiven politischen Diskussionen im Sommer 2024 verabschiedet. Ziel ist es, Unternehmen zu mehr Verantwortung zu bewegen, indem sie negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt erkennen, minimieren und vermeiden.
Die Richtlinie tritt schrittweise in Kraft:
- Juli 2026: Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht.
- Juli 2027: Gilt für Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro.
- Juli 2028: Gilt für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 900 Millionen Euro.
- Juli 2029: Gilt für Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 450 Millionen Euro.
Unternehmen müssen Risiken identifizieren und Maßnahmen ergreifen, um schädliche Praktiken zu reduzieren. Ein Beschwerdemechanismus sowie ein Plan zur Einhaltung der EU-Klimaziele sind Pflicht. Dabei wird ein risikobasierter Ansatz verfolgt: Unternehmen können nicht sofort alle Probleme lösen, das wäre nahezu unmöglich. “Sie müssen dort beginnen, wo die höchsten Risiken bestehen”, so Chiara Mingozzi.
Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit harten Strafen rechnen. Die Sanktionen betragen mindestens 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes. Zudem können Unternehmen zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wobei Ansprüche bis zu fünf Jahre nach der Tat verjähren. Um die Umsetzung zu erleichtern, stellt die EU Leitlinien und einen zentralen Helpdesk bereit.

Die Verordnung zum Verbot von Zwangsarbeit soll sicherstellen, dass keine Produkte aus Zwangsarbeit mehr auf dem EU-Markt angeboten werden – weder importierte Waren noch in der EU hergestellte Produkte. Nach der Einigung im April 2024 tritt die Verordnung voraussichtlich im Dezember 2025 in Kraft. Vollständig anwendbar wird sie dann Ende 2027 oder Anfang 2028 sein.
Ein zentraler Punkt: Die Beweislast liegt nicht beim Unternehmen. Chiara erklärt:
Behörden können Produkte nur dann aus dem Verkehr ziehen, wenn sie bereits alle erforderlichen Untersuchungen abgeschlossen haben.
Und das dauert mindestens neun Monate. Unternehmen müssen also erst dann reagieren, wenn konkrete Beweise gegen ein Produkt vorliegen.
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag, den jede Person oder Organisation einreichen kann – mit entsprechenden Belegen. Nach einer Voruntersuchung haben betroffene Unternehmen 30 Tage, um Gegenbeweise vorzulegen. Falls weiterhin Zweifel bestehen, folgt eine förmliche Untersuchung mit möglichen Vor-Ort-Kontrollen. Die endgültige Entscheidung kann bis zu neun Monate dauern.
Stellen die Behörden Zwangsarbeit in der Lieferkette fest, wird das Produkt vom Markt genommen. Falls einzelne Teile betroffen sind, können auch nur diese entfernt werden – allerdings ist das bei Textilien oder Schuhen oft schwierig. Wurde die Produktion auf nachhaltige und faire Bedingungen umgestellt, kann das Produkt erneut zugelassen werden.
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) soll die Transparenz über die Auswirkungen von Unternehmen auf Umwelt, Menschenrechte und soziale Standards erhöhen. Sie trat im Januar 2023 in Kraft, gilt aber erst seit 2024 für große Unternehmen von öffentlichem Interesse. Ab 2025 folgen weitere große Unternehmen, die bisher nicht unter die NFRD (Richtlinie über die nichtfinanzielle Offenlegung) fielen, und ab 2026 sind auch börsennotierte KMU verpflichtet.
Noch hat keines der Unternehmen mit der Berichterstattung begonnen – die ersten Berichte für das Geschäftsjahr 2024 werden erst 2025 veröffentlicht. Die Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsberichte im European Single Electronic Format (ESEF) einreichen, spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.
Die CSRD bringt auch sektorspezifische Berichtsstandards (ESRS) mit sich. Während allgemeine ESRS-Standards bereits in Kraft sind, sollen bis 2026 spezifische Vorgaben für Sportartikel, Textilien und Schuhe folgen. Zur Kontrolle wird eine externe Prüfpflicht eingeführt.
Bis Oktober 2028 gilt eine begrenzte Prüfungssicherheit, danach eine strengere Kontrolle. Unternehmen mit Muttergesellschaften außerhalb der EU müssen entweder selbst berichten oder ihre EU-Tochterunternehmen zur Veröffentlichung verpflichten. Die CSRD setzt damit neue Maßstäbe für nachhaltige Unternehmensführung.

Die neue EU-Verordnung zur Entwaldung soll sicherstellen, dass keine Produkte auf den europäischen Markt gelangen, die mit illegaler oder schädlicher Abholzung von Wäldern in Verbindung stehen. Diese Verordnung betrifft Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz sowie alle daraus hergestellten Produkte.
Ursprünglich sollte die Regulierung bereits Ende 2024 greifen, wurde jedoch um ein Jahr verschoben. Jetzt gilt sie also ab Dezember 2025 für große Unternehmen und ab Dezember 2026 für kleinere Betriebe. Die Verordnung spricht alle Marktteilnehmer und Händler an, die betroffene Produkte in Verkehr bringen oder exportieren.
Sie müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten konform sind.
Die Verantwortung für jedes Produkt bleibt bei den Unternehmen selbst,
betont Chiara. Dafür müssen sie Informationen sammeln, Risiken bewerten und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Zudem müssen Unternehmen für jedes Produkt eine Sorgfaltserklärung abgeben, die Details zur geografischen Herkunft enthält.
Die Strafen bei Verstößen sind hart: Geldbußen von mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes, außerdem können Einnahmen und Produkte beschlagnahmt werden. Die EU setzt damit ein klares Signal gegen Entwaldung – Unternehmen müssen jetzt handeln, um rechtzeitig konform zu sein.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein zentraler Bestandteil der EU-Klimastrategie. Er gilt hauptsächlich für harte Güter und soll sicherstellen, dass importierte Waren dieselben CO2-Kosten tragen wie die Produkte aus der EU. Ziel ist es, die Verlagerung von CO2-intensiver Produktion in Länder mit schwächeren Umweltstandards zu verhindern.
CBAM gilt für Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff sowie einige Nebenprodukte. Die Verordnung trat bereits im Mai 2023 in Kraft, mit einer Übergangsphase ab Oktober 2023. Unternehmen müssen seitdem vierteljährlich über die Emissionen ihrer importierten Produkte berichten. Die erste Frist lief im Januar 2024 ab.
Ab Januar 2026 beginnt die endgültige Phase: Dann müssen Importeure nicht nur berichten, sondern auch CO2-Zertifikate erwerben und abgeben. Die Kosten richten sich nach dem EU-Emissionshandelssystem (ETS). Ein Unternehmen kann anhand des Anhangs der Verordnung prüfen, ob sein Produkt betroffen ist. “Vergleichen Sie einfach den KN-Code des Produkts mit der Verordnung”, lautet die Empfehlung.
Ausnahmen gibt es für zurückgesandte Waren, Warenmuster und Kleinsendungen bis 150 Euro. Wer fehlerhafte oder unvollständige Berichte abgibt, riskiert Strafen von 10 bis 50 Euro pro nicht gemeldeter Tonne CO2. Die Durchsetzung erfolgt durch die zuständigen nationalen Behörden.
Denn mit Blick auf Sorgfaltspflichten, CO₂-Ausgleich, Entwaldung, Zwangsarbeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung wächst der Druck auf Unternehmen. Die ersten Pflichten greifen bereits ab diesem Jahr. Um rechtzeitig vorbereitet zu sein, sollten Unternehmen jetzt beginnen, regulatorische Anforderungen in ihre Strategien zu integrieren. Wie das konkret aussehen kann und was es dabei zu beachten gilt, erfährst du auf der ISPO 2025. Im Bereich Sustainability Solutions kannst du dich mit Expert*innen austauschen, neue Trends entdecken und selbst Innovationen präsentieren. Auf der Green Stage erhälst nicht nur praxisnahe Einblicke, sondern darüber hinaus konkrete Orientierung und Lösungsansätze, wie du dich und deine Brand auf die neuen Nachhaltigkeitsregeln vorbereiten kannst. Sei dabei und gestalte die Zukunft der Sportbranche aktiv mit - vom 30. NOV. – 02. DEZ. in München!
- Lieferketten-Transparenz: Unternehmen müssen ihre Lieferketten auf Nachhaltigkeit prüfen und regelmäßig darüber berichten.
- Einhaltung von Vorschriften: Zwangsarbeit und illegale Entwaldung müssen in der Lieferkette vermieden werden.
- Risikomanagement: Risiken müssen frühzeitig erkannt und gezielt minimiert werden, insbesondere bei den höchsten Risikofaktoren.
- Klimaziele umsetzen: Die Einhaltung der EU-Klimaziele muss Teil der Unternehmensstrategie sein, insbesondere durch CO2-Berichterstattung und Zertifikate.
- Vorbereitung auf Sanktionen: Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie alle neuen Vorschriften einhalten, um hohe Strafen zu vermeiden.
Durch rechtzeitige Anpassung können Unternehmen Risiken vermeiden und ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern.
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