Sie zählen zum zugelassenen Fachbesucherkreis, wenn Sie eine berufliche Tätigkeit in folgenden Bereichen des Sport-Business ausüben:
- Produkt-Bereich: Einzelhandel, Großhandel, Markenhersteller, Distributor / Handelsvertreter, Sportzeitschrift (B2B/B2C), Auftragshersteller, Stoffhersteller, Zubehörhersteller
- Service-Bereich: Sportlehrer, Designer, Eventagentur, Agentur, Universität / Ausbildungszentrum, PR-Agentur, Reiseanbieter, Tourismus, Sportmedizin, Fitness, Sport Organisationen
- Sportrechte-Bereich: Professionell Sporttreibende, Rechtehändler, Zwischenhändler von Sportrechten
Mindestens eines der folgenden Dokumente:
- Handelsregisterauszüge oder Gewerbeanmeldung - Einzelhandel / Großhandel / Distributor / Handelsvertreter
- Orderrechnungen (mindestens aus dem Jahr 2015 über größere Bestelleinheiten/-mengen, mind. 1.000 €) - Einzelhandel / Großhandel / Distributor / Handelsvertreter
- Lieferbescheinigungen (mindestens aus dem Jahr 2015 über größere Bestelleinheiten/-mengen, mind. 1.000 €) - Einzelhandel / Großhandel / Distributor / Handelsvertreter
Mindestens eines der folgenden Dokumente:
- Handelsregisterauszüge oder Gewerbeanmeldung - Sonstige (Hersteller / Service / Sportrecht)
- Orderrechnungen (mindestens aus dem Jahr 2015 über größere Bestelleinheiten, mind. 1.000 Euro) - Sonstige (Hersteller / Service / Sportrecht)
- Lieferbescheinigungen (mindestens aus dem Jahr 2015 über größere Bestellmengen, mind. 1.000 Euro) - Sonstige (Hersteller / Service / Sportrecht)
- Immatrikulationsbescheinigung mit Bezug zum Sport Business
- Ausbildungsnachweis mit Bezug zum Sport Business
- Trainees und Schüler mit Bezug zum Sport Business
Ausländische Kunden: Geschäftsvisitenkarte mit Bezug zu Sport und amtlicher Lichtbildausweis
Kunden aus Deutschland, Österreich und Schweiz: Fachbesuchernachweis und amtlicher Lichtbildausweis