
Während die Verbraucher wohl nicht allzu viel mitbekommen vom neuen Verpackungsgesetz (VerpackG), werden die Firmen im Handel sich umstellen müssen. Auf sie kommen neue Stolpersteine zu.
Die Politik hat das Gesetz eingeführt, weil die Menschen immer mehr Verpackungsmüll produzieren. „Das neue Verpackungsgesetz mit den neuen Recyclingquoten ist ein wichtiger Fortschritt für die Umwelt. Das Gesetz wird helfen, mehr wertvolle Ressourcen im Kreislauf zu führen“, sagt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. „Wichtig ist, dass sich die betroffenen Hersteller schnell registrieren. Sonst dürfen sie ihre Verpackungen nicht mehr vertreiben“.
Registrieren müssen sie sich bei einer zentralen Stelle. Diese soll kontrollieren, ob der Handel die Neuerungen auch einhält und zur Buße Sanktionen bis zu 200.000 Euro verhängen können. Registrierungspflichtig sind künftig alle Hersteller von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen.
Das Gesetz betrifft aber auch viele Onlinehändler im Sport. Denn es regelt, dass Versandverpackungen auch Verpackungen sind. Das heißt, dass Online-Händler ihre Verpackungen registrieren lassen müssen – und dafür auch Lizenzgebühren zahlen. Das ändert sich künftig zusätzlich:
- Umweltfreundlicher verpacken: Recycling-Unternehmen wie der Grüne Punkt und finanzieren sich über Lizenzgebühren. Für umweltfreundliche Verpackungen müssen sie künftig geringere Gebühren verlangen.
- Mehr Recycling: Die Quoten werden in zwei Schritten 2019 und 2022 angehoben. Für Glas, Altpapier, Eisenmetalle und Aluminium steigen sie von 60 bis 75 auf 90 Prozent, für Getränkekartons auf 80 Prozent, für Kunststoffe auf 63 Prozent.
- Neue Schilder beim Einkaufen: Läden müssen Hinweisschilder in den Getränkeregalen anbringen ("Mehrweg" und "Einweg"). Beim Thema Einweg betrifft es nur Einweg-Getränke mit Pfandpflicht.
- Pfand ändert sich: Neuerdings gilt auch für Einwegflaschen mit Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure und auch für Getränke mit Molkeanteil von mehr als 50 Prozent 25 Cent Pfand.