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Das OLG folgte der Interpretation des Bundeskartellamtes. Zwar spräche grundsätzlich nichts gegen Vertriebsbeschränkungen, aber nicht, wenn diese „vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs“ dienten. Asics argumentiert, die Vertragsklauseln wären nötig zur Qualitätssicherung und bangt um sein Premium-Image.
Kartellamt begrüßt Urteil gegen Asics
Durch das Verbot von Asics würden vor allem kleinere und mittlere Händler um eine Werbe- und Absatzmöglichkeit gebracht, entschied jedoch das OLG.
Laut internetworld.de begrüßte Kartellamtspräsident Andreas Mundt die Entscheidung: „Preissuchmaschinen im Internet sind für Verbraucher ein wichtiges Mittel, um transparent Informationen über Preise zu bekommen und zu vergleichen“, wurde der Wettbewerbshüter zitiert.