
Es geht um einen Kunststoff namens eTPU – ein besonderes Dämpfungssystem für Runningschuhe, das den Läufern Energie zurückgeben soll.
2013 brachte Adidas die Schuhserie „Boost“ mit dieser Technik auf den Markt. Erst zwei Jahre später folgte Puma mit „NRGY“. Adidas verklagte anschließend Puma, weil diese mit „NRGY“ die Idee des Adidas-„Boost“ geklaut haben sollen. Puma behauptet, sie hätten seit 2009 an dem Kunststoff gearbeitet.
Diese Einschätzung stütze nun das Oberlandesgericht Düsseldorf, wies die Adidas-Klage ab und bestätigt damit das Urteil aus erster Instanz.
Jahrelanges Verfahren droht
Beendet dürfte der Streit aber damit nicht sein. „Nächste Schritte halten wir uns offen und werden diese nun prüfen“, so eine Adidas-Sprecherin. „Wir werden unsere Rechte auch weiterhin schützen und gegen Verstöße vorgehen.“ Auf dem Rechtsweg müsste Adidas nun ins sogenannte Hauptsacheverfahren gehen – das könnte allerdings ein langwieriges Verfahren werden.