
Mit diesem Urteil dürfen Konkurrenten von Adidas neben dem Drei-Streifen-Modell auch keine Schuhe mit zwei Querstreifen mehr produzieren. Bereits 2008 hatte das Unternehmen Shoe Branding Europe beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) einen Antrag gestellt, dass zwei Streifen, die anders platziert sind, erlaubt sein sollten. Das Amt stimmte diesem Antrag noch zu – dagegen klagte Adidas.
Das Gericht der Europäischen Union gab Adidas 2015 Recht, dass keinerlei Querstreifen auf Schuhen von Mitbewerbern erlaubt seien. Die Revision vor dem Europäischen Gerichtshof ist nun ebenfalls erfolglos für die Mitbewerber von Adidas verlaufen. Shoe Branding Europe hatte sich auf ein noch älteres Modell als die Adidas-Version berufen: Die Schuhe der französischen Marke Patrick, die Teil von Shoe Branding Europe sind, hatten bereits Spieler wie Michel Platini getragen.
Auch in den USA gewann Adidas zuletzt einen Streit mit Sketchers um die Schuhe der Stan-Smith-Reihe.